Taufnachweis des Bräutigams, nicht älter als sechs Monate in Bezug auf das Hochzeitsdatum, bitte zum Ehevorbereitungsgespräch mitbringen.
Erläuterung zum Taufnachweis:
- Katholischer Partner: aktueller Taufschein "zum Zweck der Eheschließung" (zu beantragen im Pfarramt der Kirchengemeinde, in der Sie getauft wurden)
- Partner aus anderen christlichen Konfessionen: Taufbescheinigung (Taufzeugnis oder Kopie aus dem Stammbuch)
- Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche oder ungetauft sind, legen im
Ehevorbereitungsgespräch den sogenannten „Ledigeneid“ ab
- Wenn ein Partner keiner christlichen Konfession angehört, benötigt der katholische Partner zusätzlich eine "Freistellung von der kirchlichen Eheschließungsform", d.h. die Zustimmung der katholischen Kirche (zu beantragen bei der Wohnsitzpfarrei)