Das Kirchenrecht sieht vor, dass Taufpaten katholisch getauft, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem sollten diese nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Die Eltern können das Patenamt nicht übernehmen. Evangelische Christen können, neben einem kath. Paten oder einer kath. Patin, Taufzeuge sein. Taufpaten bzw. Taufzeugen sollten, neben den Eltern, weitere Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen sein. Kirchenrechtlich sind mehr als zwei Paten nicht vorgesehen. Die Anzahl von Taufzeugen ist nicht begrenzt. Notfalls kann eine Taufe auch ohne Taufpaten bzw. Taufzeugen stattfinden.